Aktivitäten in Europa

Sphenisco Stiftung Gründung

 

 

Landau 27. März 2024. Vor einem Jahr starb die Gründerin und langjährige Vorsitzende von Sphenisco Gabriele Knauf. Seit 1994 hatte sie sich für Humboldt-Pinguine und den Schutz ihres Lebensraumes eingesetzt. Gemeinsam mit ihrem Mann initiierte sie 2008 den Verein Sphenisco–Schutz des Humboldt-Pinguins e.V. und leitete den Verein bis zu ihrem Tod. Es war ihr Wille und auch der ihres Mannes das gemeinsame Vermögen in eine Stiftung zur Bewahrung der Humboldt-Pinguine und ihres Lebensraums sowie für Maßnahmen zur Gewährleistung des Menschenrechts für eine gesunde Umwelt in den Küstenregionen Chiles und Perus einzubringen. Ende März wurde ihr Wille Wirklichkeit. 

Prof. Dr. Matthias Reinschmidt und Dr. Clemens Becker, Vorstände der Artenschutzstiftung Zoo Karlsruhe https://artenschutz.karlsruhe.de, und Werner Knauf gründeten mit ihren Unterschriften unter die Satzung die „Sphenisco Stiftung“ (1) und tätigten das sogenannte Stiftungsgeschäft (2).

Die eingebrachten Vermögenswerte sollen langfristig erhalten bleiben. Ziel ist es mit den Erträgen Projekte zum Schutz des Lebensraums der Humboldt Pinguine und entsprechende Bildungsangebote sowie wissenschaftliche Arbeiten zu fördern. Auf diese Weise soll die gewachsene und bewährte Zusammenarbeit des Vereins Sphenisco mit chilenischen und peruanischen Naturschützern und Wissenschaftlern finanziell unterstützt und langfristig gesichert werden. Geleitet wird die Unterstiftung von einem Kuratorium, dem Werner Knauf als Stifter, die Biologin Sandra Dollhäuptl, Kuratorin im Zoo Karlsruhe, und die Diplom Übersetzerin Dr. Veronica Abrego, Gründungsmitglied von Sphenisco, angehören.

Zoodirektor Prof. Dr. Matthias Reinschmidt zeigte sich sehr erfreut von diesem Engagement: „Es ist das Lebenswerk von Gabriele und Werner Knauf, das wir hier unter Dach der Artenschutzstiftung weiterführen dürfen. Es verdient unheimlichen Respekt, wie sich das Ehepaar über so viele Jahre engagiert hat.“

W.K.

Anm.
(1) Verhältnis Artenschutzstiftung zu Sphenisco (Unter-)Stiftung.
§ 7 Aufgaben, Beschlussfassung

(1) Das Kuratorium der Sphenisco-Stiftung beschließt über die Verwendung der Stiftungsmitte. Gegen diese Entscheidung steht der Artenschutzstiftung ein Vetorecht zu, wenn diese Entscheidung gegen die Satzung der Sphenisco-Stiftung oder gegen rechtliche oder steuerliche Bestimmungen verstößt.

  • 8 Stiftungsverwaltung

(1) Die Artenschutzstiftung führt das Stiftungsvermögen getrennt von seinem Vermögen. Sie vergibt die Mittel der Sphenisco-Stiftung entsprechend der Satzungszwecke und den

Beschlüssen des Kuratoriums und wickelt die Fördermaßnahmen ab.

(2) Dem Vorstand der Artenschutzstiftung obliegt die Verwaltung des Vermögens der Stiftung und die Organisation der Tagungen und Veranstaltungen.

(2) Stiftungsgeschäft
Werner Knauf übertrug Immobilienbesitz an die Artenschutzstiftung Zoo Karlsruhe.

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